Häufige Fragen zur Heilpraktiker Ausbildung

Kann ich jederzeit mit der Ausbildung zum Heilpraktiker beginnen?
Ja, du kannst jederzeit in unseren Heilpraktiker Kurs einsteigen. Es ist nicht erforderlich, auf das Thema 01 (Zelle) zu warten. Durch unsere Flatrate bist du flexibel und kannst alle Themen mehrmals besuchen. Außerdem kannst du den Heilpraktiker Unterricht in der Woche und am Wochenende besuchen, ohne Mehrkosten zu haben.

Kommen in der Heilpraktiker Ausbildung noch weitere Kosten auf mich zu?
Nein, du bezahlst die Kosten, die auf unserer Seite  vermerkt sind und keinen Cent mehr. Wir haben keine Anmeldegebühren und auch das Skript für den Unterricht ist darin enthalten. Dies bekommst du, sobald du die erste Rate bezahlt hast.
Gebühren musst du erst wieder bezahlen, wenn du die Prüfung beim Gesundheitsamt absolvierst.
Wie hoch diese sind, findest du hier
Außerdem findest du hier auch alle wichtigen Informationen zur Ausübung der Heilkunde – Erlaubnis.
Melde dich rechtzeitig zur Prüfung beim Gesundheitsamt an, denn zumindest in Berlin musst du mit Wartezeiten rechnen.

Wie hoch ist der wöchentliche Lernaufwand, um die Prüfung zum Heilpraktiker beim Gesundheitsamt erfolgreich zu meistern?
Das ist natürlich sehr individuell und kommt auch darauf an, was für ein Lerntyp du bist. Tendenziell kannst du davon ausgehen, dass du dieselbe Zeit, in der du den Heilpraktiker Kurs besuchst, auch als Lernzeit einrechnen solltest. Planst du also, an zwei Vorlesungen pro Woche teilzunehmen, bist du sechs Stunden im Unterricht. Verbringst du dann nochmal sechs Stunden pro Woche zu Hause mit dem Lernen, ist dies auf jeden Fall eine gute Vorbereitung auf die Prüfung.
Wenn es dann in Richtung Prüfung geht, wird der Lernaufwand sicher noch mal größer sein.

Bekomme ich Unterlagen für die Heilpraktiker Vorlesungen?
Ja, sowie du die erste Rate bezahlt hast, bekommst du von uns das vollständige Skript. Dies sind zwei dicke Ordner für alle HP Vorlesungen. Viele SchülerInnen kaufen sich noch diverse Bücher, im Grunde genommen reichen aber zwei Bücher völlig aus. Lass dich hierzu im Büro der Winkels Akademie oder auch von unseren Heilpraktiker Dozenten beraten. Oft denken die HP-SchülerInnen anfangs, sie müssten möglichst viele Bücher haben, um optimal lernen zu können, nur um dann festzustellen, dass am Ende der Heilpraktiker Ausbildung die Hälfte der Bücher noch neu verpackt ist.

Wie melde ich mich zur Heilpraktiker Prüfung an?
Zur Prüfung zur Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker musst du dich bei deinem zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Welches Gesundheitsamt in Berlin für dich zuständig ist, kannst du hier einsehen.
Denke bitte daran, dass es in Berlin Wartezeiten bis zu zwei Jahren geben kann.

Kann ich die Prüfung zum Heilpraktiker jederzeit machen?
Es gibt zwei Überprüfungstermine im Jahr, normalerweise einen im März und einen im Oktober. Du musst das 25. Lebensjahr erreicht haben, um die Prüfung ablegen zu dürfen. Derzeit ist es so, dass du den Prüfungstermin einmal kostenlos verschieben kannst.

Wie läuft die Überprüfung zur Ausübung der Heilkunde Erlaubnis ab?
In Berlin (wie auch in den meisten anderen Bundesländern) gibt es einen schriftlichen Teil mit Multiple Choice Fragen. Erst wenn du diesen bestanden hast, wirst du für die mündliche Überprüfung zugelassen. Hier sitzen normalerweise der Amtsarzt und ein praktizierender Heilpraktiker als Beisitzer. Da einer unserer Dozenten für den Heilpraktiker Unterricht auch Beisitzer bei den mündlichen Überprüfungen ist, leitet er auch die mündliche Prüfungsvorbereitung bei uns an der Schule.

Wie kann ich mit dem Beruf des Heilpraktikers arbeiten?
Die meisten Heilpraktiker (schätzungsweise 80-90%) arbeiten selbständig in eigener Praxis. Als Heilpraktiker / Heilpraktikerin bist du freiberuflich, d.h. du schreibst Rechnungen ohne Mehrwertsteuer und du bist auch nicht verpflichtet, in die öffentliche Rentenversicherung einzuzahlen. Außerdem kannst du bei vielen Patienten, die privatversichert sind, mit den entsprechenden privaten Krankenkassen abrechnen. Hierfür gibt es ein Gebührenverzeichnis, an das du dich halten musst.

Wie sehen meine Chancen aus, mich erfolgreich als Heilpraktiker / Heilpraktikerin auf dem Berliner Arbeitsmarkt zu positionieren?
Das kommt tatsächlich auf viele Faktoren an, zum Beispiel kann es entscheidend sein, in welchem Bezirk du dich mit deiner Heilpraktiker Praxis niederlässt und welche Methode(n) du in der Naturheilkunde anwendest. Das richtige Marketing kann genauso wichtig sein wie zum Beispiel, sich in einer sogenannten Nische zu positionieren. Helfen kann dir hier auch unser Existenzgründungsseminar.

Muss ich als Heilpraktiker / Heilpraktikerin eine eigene Praxis vorweisen können, oder ist die Arbeit auch von zu Haus aus möglich?
Die Anlaufzeit für eine Praxis kann unter Umständen mehrere Jahre betragen und nicht immer sind die finanziellen Mittel da, um über Monate und Jahre den Kostenaufwand zu betreiben. Unter gewissen Bedingungen kannst du auch mit einer sogenannten Hausbesuchspraxis arbeiten. Behördlicherseits kommt es immer wieder vor, dass diese Art der Tätigkeit untersagt werden soll oder auch, dass Behörden nicht hinreichend über die Gesetzeslage und die tatsächlichen Möglichkeiten informiert sind. Es gibt aber hierzu einen interessanten Link:
Link zu Hausbesuchspraxis
Wenn du als Heilpraktiker von zu Hause ausarbeitest, musst du natürlich Hygienebedingungen schaffen, wie du sie auch in anderen Praxisräumen hättest.

Gibt es spezielle Krankenkassen, bei denen Heilpraktiker ihre Leistungen abrechnen können?
Prinzipiell kann ein Heilpraktiker / eine Heilpraktikerin die erbrachten Leistungen nur mit privaten Krankenkassen abrechnen, aber selbst hier gibt es Einschränkungen. Hat zum Beispiel ein privatversicherter Patient nur einen bestimmten Basistarif in seiner Krankenkasse gewählt, kann es möglich sein, dass er Heilpraktiker Leistungen nicht mit der Kasse abrechnen kann.
Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Dann ist es auch für einen gesetzlich Versicherten möglich, die erbrachten Leistungen einzureichen und erstattet zu bekommen.
Im Wesentlichen werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.

Wann gehen Menschen eigentlich zum Heilpraktiker?
Chronische Erkrankungen sind eindeutig Schwerpunkt der Behandlungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern.Die Schulmedizin kommt hier oft an ihre Grenzen und die Patientinnen und Patienten bleiben zurück mit dem unguten Gefühl, allein mit ihren Nöten, Ängsten und Schmerzen zu sein.
Die Heilpraktikerin / der Heilpraktiker vermittelt den Patientinnen und Patienten durch die ausführliche Anamnese und das zugewandte Gespräch oft das erste Mal das Gefühl, dass jemand sie versteht, ihnen zuhört und sie nicht aufgibt.
Mit den Naturheilverfahren regen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Selbstheilungskräfte des gestörten Organismus an und vermitteln so ihren Patienten das Erlebnis wirklicher Gesundung.
Es ist also erforderlich, neben der Grundausbildung zum Heilpraktiker spezielle Verfahren der Naturheilkunde zu erlernen, um so den Patientinnen und Patienten individuell therapieren und helfen zu können.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Arzt und einem Heilpraktiker?
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erhalten rechtlich die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch das zuständige Gesundheitsamt. Die meisten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben durch eigene oder familiäre Erfahrungen mit Krankheiten und der naturheilkundlichen Behandlung den Weg zu diesem Beruf gefunden.
Viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker besuchen eine Heilpraktikerschule, wo neben einer umfangreichen Ausbildung in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, klinischer Diagnostik, Pharmakologie und Labordiagnostik auch die verschiedenen Naturheilverfahren fundiert und praxisorientiert gelehrt werden.
Nach der Ausbildung sorgen die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dann eigenverantwortlich durch Fortbildungen dafür, dass sie immer auf dem neuesten Kenntnisstand ihrer Therapien sind.
Ein Arzt hat ein Studium an einer Universität absolviert und danach die Approbation, also die Erlaubnis, den ärztlichen Beruf auszuüben, von der zuständigen Behörde erhalten. Nach dem Studium hat der Arzt ggf. eine fachärztliche Assistenzzeit hinter sich. Neben der universitären und klinischen Ausbildung machen manche Ärzte auch zusätzliche Weiterbildungen in naturheilkundlichen Therapien.