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Heilkunde · Allgemeine Information

Der Naturheilkunde und damit auch dem Beruf des naturheilkundlich arbeitenden Therapeuten – des Heilpraktikers- kommt zunehmend mehr Bedeutung zu. Der Wunsch die Gesundheit zu bewahren, den Körper bei Erkrankungen sanft, nachhaltig – jedoch (so weit möglich) ohne Nebenwirkungen zu unterstützen, und aktiv gesundheitlichen Problemen vorzubeugen hat, führt viele Menschen zum Beruf des Heilpraktikers. Viele ganzheitliche Therapieansätze verbinden altes Wissen (z.B. die Pflanzenheilkunde, Ausleitungsverfahren nach Aschner und manuelle Therapien) mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und ermöglichen so einen bewährte und erfolgreiche Behandlung – insbesondere auch von komplexen und chronischen Erkrankungen. Unsere Akademie bietet Ihnen die Möglichkeit, ein individuelles Ausbildungskonzept mit vielen Wiederholungsmöglichkeiten zu realisieren.

Unsere Heilpraktiker-Grundausbildung wird ergänzt durch weiterbildende Kursen in allen üblichen und relevanten Heilverfahren (z. B. Psychotherapie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde, Irisdiagnose...) und wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt! Sie wählen Ihre Schwerpunkte selbst aus und erhalten eine hochwertige, umfassende und bezahlbare Heilpraktikerausbildung. Parallel dazu oder begleitend zur Heilpraktiker-Grundausbildung bietet sich auch die Möglichkeit zur Ausbildung im Fachbereich der Psychotherapie - zum psychologischen Berater oder zum Heilpraktiker für Psychotherapie.

Die Wissens-Überprüfung:

Um dieses Wissen beruflich nutzen zu können, ist eine staatliche Überprüfung beim für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamt erforderlich. Diese jedoch ermöglicht nach erfolgreichem Bestehen die Eröffnung einer Naturheilpraxis – in ganz Deutschland!

Da es in den Prüfungsämter aufgrund der starken Nachfrage zu Wartezeiten von bis zu 2 Jahren kommen kann, hat es sich für viele Heilpraktiker-Anwärter bewährt, sich schon recht frühzeitig für eine Überprüfung (schriftlich mit formlosem Antrag) anzumelden.

Diese erfolgt zweimal jährlich im März und im Oktober. In Berlin prüfen die Gesundheitsämter Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg-Hohenschönhausen, für das Bundesland Brandenburg erfolgt die Prüfung in Potsdam.

Diese wichtige Prüfung gliedert sich in zwei Anteile:

1. eine schriftliche Gruppenprüfung mit Multiple-Choice-Fragen (60 Fragen – dafür 2 Stunden Zeit, mind. 45 richtige Antworten sind erforderlich) &

2. eine mündliche Prüfung von jeweils 2-3 Heilpraktiker-Anwärtern gemeinsam (Dauer pro Prüfling ca. 15 – 30 Minuten).

Die Zulassung zum mündlichen Anteil ist nur bei bestandener schriftlicher Überprüfung möglich, wird jedoch die mündlicher Überprüfung nicht bestanden, so muss auch der schriftliche Teil wiederholt werden. Sie kann jedoch beliebig oft wiederholt werden – es fallen bei jeder Wiederholung aber nochmals Prüfungsgebühren an und es können nach zweimalig erfolgloser Überprüfung Wartezeiten von bis zu einem Jahr entstehen.

Die Kosten – welche unabhängig vom Ausbildungsträger – direkt beim Gesundheitsamt zu begleichen sind, belaufen sich für die mündliche und schriftliche Überprüfung auf derzeit jeweils ca. 165 € - gesamt also ca. 330 €. Für die Überprüfung in Potsdam liegt die Grundgebühr bei ca. 360 € plus 100 € für den mündlichen Teil (Aufwendungen Beisitzer und Erstellen der Erlaubnisurkunde).

Erforderliche Dokumente:

  • ein formloser Antrag zur Überprüfung
  • ein Auszug aus dem Melderegister (zu beantragen beim
    Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) als Nachweis des Erstwohnsitzes
  • ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (mindestens Hauptschule)
  • Gesundheitsattest (z. B. vom behandelnden Hausarzt)
  • Bestätigung über Drogen- und Suchtfreiheit
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim örtlichen Einwohnermeldeamt - es wird von da direkt an das Gesundheitsamt weitergeschickt)
  • Eidesstattliche Versicherung, dass derzeit kein Strafverfahren anhängig ist (nur Land Brandenburg)

 

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